1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Nötigung, evtl. Betrugs sowie Geldwäscherei (BJS 24 589). Am 14. August 2024 verfügte sie bei der C.________ (Bank) die Sperrung sämtlicher auf den Beschuldigten bzw. auf mit ihm verbundene Firmen lautenden Kundenbeziehungen (Bankkonti, Depots, Safes, etc.), insbesondere der Konti Nr. IBAN D.________ und E.________ (Ziffer 1).