4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 4 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 5 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 6 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 7 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 8 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 9 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 10 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 11 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: