180 StGB dar (vgl. E. 4.2 f. hiervor; vgl. zudem die oberinstanzlichen Stellungnahmen der Beschuldigten 7 vom 17. September 2024 und des Beschuldigten 9 vom 22. September 2024, wonach die O.________ AG befugt ist, die gemeinsam mit der Beiständin festgelegten