___ entzogen worden und es werde ihm verweigert, ihm diese zurückzugeben. Gemäss Protokoll vom 30. April 2021 habe die Beschuldigte 5 bestätigt, dass er mit der Anerkennung seiner Tochter und der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge alle Rechte als Vater erlangt habe. Der Entscheid betreffend den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts sei gefällt worden, da er sich gegenüber dem Institutionsleiter R.________ negativ geäussert habe. Was lapidar als negative Äusserung dargestellt werde, erweise sich als berechtigte Besorgnis.