Der Streitgegenstand ist durch das Anfechtungsobjekt begrenzt. Vorliegend bildet einzig die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten 1-11 wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung, Nötigung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, «Willkür», «Verletzung des rechtlichen Gehörs», Freiheitsberaubung, Entziehung von Minderjährigen, Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauchs sowie «Verstössen gegen das HKsÜ» bezüglich der vom Beschwerdeführer in den Strafanzeigen vom 12. und 29. Juli 2024 (inkl. Ergänzungen vom 16. Juli 2024 und 2. August 2024 sowie E-Maileingaben vom