Hass, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauchs sowie «Verstössen gegen das Haager Kindesschutzübereinkommen (HKsÜ)» ein. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger L.________ am 3. September 2024 Beschwerde. Er beantragte, das Verfahren sei an die Hand zu nehmen. Die Beschuldigte 7-9 reichten am 17./19./22. September 2024 eine Stellungnahme zur Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss unter Verweis auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.