Als amtlicher Verteidiger ist sein Stundenansatz per Verordnung auf CHF 200.00 festgesetzt, weshalb die Entschädigung auf pauschal CHF 1'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgelegt wird, zumal die Auslagen, welche auf das Beschwerdeverfahren entfallen, nicht ausgeschieden werden. Dies entspricht im Übrigen auch der Schwierigkeit, dem Stellenwert und dem Umfang der Sache (vgl. E. 7.2). 7.5 Betreffend weitergehende Entschädigung wird auf Ziff. 5 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12. August 2024 verwiesen.