immer wieder iölet.» Das war für mich wieder so ein Schockmoment und wollte deshalb auch nicht darauf bestehen, dass sie im Bett bleibt. Ich nahm den Buggy und ging mit ihr Laufen. In letzter Zeit ist sie öfter unruhig am Abend und hat Mühe zum Einschlafen. Diese Schilderung ist denkbar knapp. Einzig gestützt darauf kann kein Schuldspruch des Sachgerichts erwartet werden. Wie erwähnt sind auch keine weiteren Beweismittel ersichtlich, die erhoben werden könnten. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren damit zurecht eingestellt.