Ereignisse, die artikuliert werden können, werden besonders gut erinnert, weshalb die sprachliche Kompetenz für die Erinnerungsleistung von besonderer Wichtigkeit ist. Einschneidende Ereignisse brennen sich bei Kleinkindern jedoch nicht ins Gedächtnis, wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Bei Vierjährigen drohen im Gegenteil bereits nach wenigen Wochen Erinnerungslücken. Im geltend gemachten Deliktszeitraum war die Beschwerdeführerin gut vier Jahre alt. Seither sind über eineinhalb Jahre vergangen.