Die Vorstellung, wonach ein so einschneidendes Erlebnis wie ein sexueller Missbrauch nicht vergessen werden könne, trifft auf Kleinkinder nicht zu. Auf vereinzelte, scheinbare Erinnerungen kann manchmal nach längerer Zeit plötzlich wieder zugegriffen werden, geschieht dies aber mit ganzen Aussagen, spricht dies eher für eine Beeinflussung des Kindes (SCHEIDEGGER, Minderjährige als Zeugen und Auskunftspersonen im Strafverfahren. Unter besonderer Berücksichtigung der für das Strafverfahren relevanten psychologischen Aspekte, 2006, S. 25). Neben weiteren Faktoren ist im Hinblick auf die Erinnerungsleistung die