Bei vierjährigen Kindern kann häufig, bei fünf- und sechsjährigen Kindern in der Regel Aussagetüchtigkeit angenommen werden. Bei vierjährigen Zeugen kann allerdings die Aussagetüchtigkeit infolge von Erinnerungslücken schon nach vier Wochen erheblich nachlassen. Bei fünfjährigen Kindern wird dagegen auch nach drei bis sechs Monaten und länger noch eine brauchbare Aussage zu erzielen sein. Die Vorstellung, wonach ein so einschneidendes Erlebnis wie ein sexueller Missbrauch nicht vergessen werden könne, trifft auf Kleinkinder nicht zu.