Ab 6 Jahren werden bedeutsame Ereignisse überwiegend langfristig erinnert. Für die Zeit vor dem 6. Geburtstag kann man im Sinne einer Faustregel davon ausgehen, dass der Behaltenszeitraum umso kürzer ist, je jünger ein Kind ist (NIEHAUS, Aussagerelevante Kompetenzen im Entwicklungsverlauf, in: Niehaus/Volbert/Fegert, Entwicklungsgerechte Befragung von Kindern im Strafverfahren, 2017, S. 31). Bei vierjährigen Kindern kann häufig, bei fünf- und sechsjährigen Kindern in der Regel Aussagetüchtigkeit angenommen werden.