2 digte noch das Gericht die Möglichkeit haben, sich ein eigenes Bild vom unmittelbaren Zeugen zu machen und namentlich dessen Verhalten anlässlich einer Befragung zu studieren, um dadurch Schlüsse auf seine Glaubwürdigkeit zu ziehen (CAVEGN, Das Recht der beschuldigten Person auf Ladung und Befragung von Entlastungszeugen im ordentlichen Strafverfahren, 2010, Rz. 160). 3.3 Die Mutter der Beschwerdeführerin berichtete bei der Polizei über Gegebenheiten, die sie nicht selbst wahrgenommen hatte.