_, am 2. September 2024 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens sowie die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Verfügung vom 5. September 2024 gewährte die Verfahrensleitung der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand.