1. Mit Verfügung vom 12. August 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ wegen sexueller Handlungen mit Kindern ein. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 2. September 2024 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens sowie die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.___