35 Abs. 7 SVG). Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten (Art. 36 Abs. 1 SVG). Fahrzeugführer müssen frühzeitig einspuren (MAEDER, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 4 zu Art. 36 SVG). Das Einspurmanöver ist deutlich auszuführen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer die Absicht des Einspurenden erkennen können. Dies ist deshalb wichtig, weil ein zum Linksabbiegen eingespurtes Fahrzeug nicht mehr links, wohl aber rechts überholt werden darf. Entsprechend ist ein leichtes Einspuren ungenügend, wenn weiter gegen die Fahrbahnmitte gefahren werden könnte.