4 lungsverfügung auf die Aussagen der Beschuldigten abstellte und diese zulasten der Beschwerdeführerin verwendete. Die Generalstaatsanwaltschaft verweist für letzteres auf die Entscheide der Beschwerdekammer BK 15 375 vom 16. Februar 2016 E. 3 ff. sowie BK 16 555 vom 10. April 2017 E. 5.4. 4.3 Die Beschwerdeführerin und die Generalstaatsanwaltschaft machen nicht geltend, dass das staatsanwaltschaftliche Vorverfahren zum Zeitpunkt der Einvernahme der Beschuldigten bereits eröffnet gewesen wäre. Dies ist auch nicht ersichtlich.