3. Der angefochtenen Verfügung lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Im vorliegenden Fall ist es am 21.10.2022 auf der D.________ (Strasse) in E.________ (Ort) (Höchstgeschwindigkeit 80km/h) zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug der Beschuldigten und der Privatklägerin (auf dem E-Bike) gekommen. Aufgrund dieses Zusammenstosses, ist die Privatklägerin, welche ohne Helm unterwegs war, zu Boden gestürzt und hat sich dabei Verletzungen am Kopf und der Hüfte zugezogen. Die Polizei hat in der Folge (nur) die E-Bike Lenkerin zur Anzeige gebracht (vgl. BJS 22 20445/ PEN 24 179).