Was den Streitgegenstand anbelangt, ist das Folgende anzumerken: Verkehrsregeln stellen bei fahrlässigen Verletzungsdelikten im Strassenverkehr regelmässig die verletzte Sorgfaltspflicht dar. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass jedes Strafverfahren aufgrund eines solchen Delikts ohne Weiteres auch auf