Auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin hob die Beschwerdekammer in Strafsachen diese Verfügung mit Beschluss BK 24 158 vom 19. Juni 2024 auf. 1.4 Mit Verfügung vom 16. August 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren BJS 23 9488 gegen die Beschuldigte ein und lehnte die Beweisanträge der Beschwerdeführerin ab.