Mit Strafbefehl vom 10. August 2023 sprach die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin im Verfahren BJS 22 20445 der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig. Nach Einsprache der Beschwerdeführerin erhob die Staatsanwaltschaft weitere Beweise und überwies das Verfahren mit Verfügung vom 14. März 2024 ans Regionalgericht Berner Jura-Seeland. 1.3 Mit Verfügung vom 14. März 2024 sistierte die Staatsanwaltschaft das Verfahren BJS 23 9488 gegen die Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auf Beschwerde der Beschwerdeführerin hin hob die Beschwerdekammer in Strafsachen diese Verfügung mit Beschluss BK 24 158 vom 19. Juni 2024 auf.