setzungen nicht mehr wirksam bestreiten kann (Urteil des Bundesgerichts 7B_142/2022 vom 25. August 2023 E. 6.4.2). Nach dem soeben Ausgeführten rechtfertigte sich die Durchführung eines selbstständigen Einziehungsverfahren nicht. Inwiefern es sich vorliegend um eine – wie von der Beschwerdeführerin behauptet – Ausnahmekonstellation handeln soll, wird nicht näher ausgeführt und ergibt sich auch nicht aus den Akten.