Es sei nötig gewesen, die konkreten widerrechtlichen Fahrten durch das Gericht bestätigen zu lassen, bevor die Berechnung durchgeführt worden sei, ansonsten keine schuldhaft begangenen Straftaten vorgelegen hätten und die Verurteilung zur Ersatzforderung falsch gewesen wäre. Bei einem Einbezug der juristischen Person als andere Verfahrensbeteiligte sei eine Abhängigkeit von den einzelnen rechtskräftigen Schuldsprüchen vorhanden, weshalb eine Trennung und Sistierung des Verfahrens unumgänglich gewesen sei. Eine akzessorische Einziehung zur Geltendmachung eines Vermögensvorteils gegenüber einer juristischen