Aus diesem Grund ist auch nicht ersichtlich, weswegen die Rechtskraft der Strafbefehle hätte abgewartet oder das selbstständige Einziehungsverfahren hat sistiert werden müssen, um die Gewinne und damit auch die Ersatzforderung bestimmen zu können. Denn wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Eingabe selbst dartut, stand die Höhe der Ersatzforderung im Zusammenhang mit den jeweiligen widerrechtlichen Fahrten, die durch die 13 Beschuldigten im Namen der juristischen Person begangen wurden.