Die Staatsanwaltschaft hatte also zumindest noch vor dem Festhalten an den Strafbefehlen gemäss ihrer Verfügung vom 27. Juli 2021 Kenntnis von der Höhe des angeblich unrechtmässig erwirtschafteten Vermögensvorteils. Aus diesem Grund ist auch nicht ersichtlich, weswegen die Rechtskraft der Strafbefehle hätte abgewartet oder das selbstständige Einziehungsverfahren hat sistiert werden müssen, um die Gewinne und damit auch die Ersatzforderung bestimmen zu können.