aufgrund seines Versterbens ein und sprach die übrigen Beschuldigten mit Urteil vom 1. Mai 2023 ganz oder teilweise schuldig (PEN 21 818-827). Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffend die Einziehung von Vermögenswerten wieder an die Hand und verfügte mit Einziehungsbefehl vom 14. März 2024 die Bezahlung einer Ersatzforderung als unrechtmässiger Gewinn in der Höhe von CHF 18'991.40. Dagegen erhob die A.________ AG Einsprache und verlangte die Aufhebung des Einziehungsbefehls. Die Staatsanwaltschaft hielt am Einziehungsbefehl fest und überwies die Sache zur Beurteilung dem Regionalgericht.