Am 28. Juli 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen die A.________ AG wegen Einziehung von Vermögenswerten (BM 21 9009) und sistierte dieses Verfahren gleichzeitig bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids des Regionalgerichts («rechtskräftiger Entscheid des Regionalgerichtes Bern-Mittelland betreffend Rechtskraft sämtlicher Strafbefehle»). Gleichentags zog sie die Akten des Strafverfahrens BM 20 41444 bei. Mit Verfügung vom 8. Februar 2023 stellte das Regionalgericht das Strafverfahren gegen G.________ aufgrund seines Versterbens ein