Mit verfahrensleitender Verfügung vom 3. September 2024 wurde vor der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren eröffnet und dem Regionalgericht und der beschwerte Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Am 16. September 2024 reichte das Regionalgericht seine Stellungnahme ein. Die beschwerte Dritte, privat vertreten durch Rechtsanwalt B.________, nahm nach gewährter Fristerstreckung mit Schreiben vom 30. September 2024 Stellung zur Beschwerde und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge deren Abweisung.