waltschaft umgehend (evtl. telefonisch) um eine Einzeltelefonbewilligung zu ersuchen. Entsprechende Anfragen hätte die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu beantworten. 5.3.2 Die Verteidigung bringt zur Begründung der Notwendigkeit regelmässiger Telefongespräche weiter vor, dass sich der Beschwerdeführer schriftlich schlecht ausdrücken könne und es für sie mühsam sei, die Briefe zu lesen und zu beantworten. Mündlich könnten die Fragen/Anliegen rascher geklärt werden. Es sei jedoch unverhältnismässig, deswegen jedes Mal zum Regionalgefängnis zu reisen.