Dass regelmässige wöchentliche Telefonate mit der Verteidigung im konkreten Fall für die Wahrnehmung der in Bezug auf das Strafverfahren bestehenden Interessen des Beschwerdeführers nötig sein sollen, erschliesst sich der Beschwerdekammer nicht. Bekanntlich beanspruchen Strafverfahren eine gewisse Zeit und in der Regel ergehen nicht im Wochentakt Verfahrenshandlungen und Verfügungen der Straf(verfolgungs-)behörden, die mündliche Besprechungen/Absprachen erforderlich machen.