der für das angebliche «Beruhigen» resp. Beantworten von Fragen erforderliche Betreuungsaufwand mit wöchentlichen Telefonaten mit der Verteidigung tatsächlich verbessern resp. minimieren liesse, zumal der Beschwerdeführer scheinbar täglich beruhigt werden muss. Dass regelmässige wöchentliche Telefonate mit der Verteidigung im konkreten Fall für die Wahrnehmung der in Bezug auf das Strafverfahren bestehenden Interessen des Beschwerdeführers nötig sein sollen, erschliesst sich der Beschwerdekammer nicht.