8 an wöchentlichen Telefonaten mit der Rechtsvertretung. Der die Haft begründende dringende Tatverdacht wurde von der Beschwerdekammer letztmals mit Entscheid BK 24 178 vom 15. Mai 2024 bejaht (bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 7B_269/2024 vom 9. Juli 2024). Die Beschwerdekammer geht davon aus, dass die Verteidigerin dem Beschwerdeführer die rechtliche Ausgangslage erklärt hat.