Die Tätigkeit der amtlichen Verteidigung hat sich somit zusammengefasst auf die Interessenwahrung als Prozessvertreterin im Verfahren selbst zu konzentrieren. Sich regelmässig um das psychische Wohlergehen und/oder soziale Anliegen der Klientschaft zu kümmern, gehört nicht in den Aufgabenbereich der Rechtsvertretung. Hierfür sind die Gefängnismitarbeitende, Sozialarbeitende oder andere Fachpersonen zuständig.