sind), die Vorbereitung von Verhandlungen inklusive Plädoyer, die Teilnahme an den Verhandlungen, die Entgegennahme und Lektüre des Urteils und gegebenenfalls auch die zu dessen Vollzug notwendigen Schritte. Hinsichtlich des Zeitaufwands, den die Verteidigung für soziale Tätigkeiten im Interesse des Beschuldigten erbringt, wird im genannten KS explizit festgehalten, dass insoweit eine gewisse Zurückhaltung zu üben ist. Die Tätigkeit der amtlichen Verteidigung hat sich somit zusammengefasst auf die Interessenwahrung als Prozessvertreterin im Verfahren selbst zu konzentrieren.