7 5.3 Zu prüfen bleibt folglich, ob Gründe bestehen, die ausnahmsweise eine Dauertelefonbewilligung mit der Verteidigung erfordern. Dies ist im vorliegenden Fall zu verneinen: 5.3.1 Entgegen den Vorbringen der Verteidigung bedarf es zur (effizienten) Wahrung der Verteidigungsrechte gegenwärtig keiner Ausnahmebewilligung. Die Verteidigungsrechte werden mittels schriftlicher Korrespondenz und Besprechungen im Regionalgefängnis oder an den Örtlichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausreichend gewahrt.