Insoweit kann denn auch der Einwand der Staatsanwaltschaft, wonach eine Dauertelefonbewilligung den Gefängnisalltag erheblich behindern würde, zumindest aktuell nicht kritisiert werden. Nichtsdestotrotz ist festzuhalten, dass sich weder aus Lehre noch Rechtsprechung ein generelles Verbot einer Dauertelefonbewilligung ergibt. Eine ausnahmsweise Bewilligung für regelmässige Telefonate ist bereits heute nicht ausgeschlossen.