Die offenen Fragen liessen sich schnell per Telefon klären. Auch für den Gefängnisalltag wäre es eine Beruhigung, wenn dem Beschwerdeführer das Recht eingeräumt würde, wöchentlich einmal für zehn Minuten mit der Verteidigung zu sprechen. Dass entsprechende Telefonate mit der Mutter bewilligt, solche mit der Verteidigung aber abgelehnt würden, sei nicht nachvollziehbar.