Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 nahm die Staatsanwaltschaft zu den beantragten Telefonbewilligungen Stellung (u.a. wurden dem Beschwerdeführer wöchentliche Telefonate mit seiner Mutter gewährt). Auch wenn darin die Eingabe der Verteidigung vom 23. April 2024 nicht explizit erwähnt wird, nahm die Staatsanwaltschaft (implizit) zum von der Verteidigung vorgebrachten Ersuchen Stellung.