Gleich verhält es sich mit dem Vorwurf, wonach die Staatsanwaltschaft das von der Verteidigung eingereichte Gesuch vom 23. April 2024 nicht explizit beurteilt habe. Aktenkundig reichten im Zeitraum April/Mai 2024 sowohl die Verteidigung als auch der Beschwerdeführer je ein Gesuch um Dauertelefonbewilligung (für Telefonate mit der Mutter einerseits und der Verteidigung andererseits) ein. Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 nahm die Staatsanwaltschaft zu den beantragten Telefonbewilligungen Stellung (u.a. wurden dem Beschwerdeführer wöchentliche Telefonate mit seiner Mutter gewährt).