2 weils auf beantragte Dauertelefonbewilligungen reagiert (vgl. Antrag der Verteidigung vom 18. Dezember 2023 und Ablehnung der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember 2023 [pag. 626 f.]; Antrag der Verteidigung vom 23. April 2024 sowie persönlicher Antrag des Beschwerdeführers vom 15. Mai 2024 [pag. 629 und 631], staatsanwaltliche Antwort vom 23. Mai 2024 an den Beschwerdeführer mit Gutheissung in Bezug auf dessen Mutter und Ablehnung hinsichtlich der Verteidigung [pag.