Erst auf Insistieren seiner Verteidigung hin sei die hier angefochtene Verfügung erlassen worden. 3.2 Soweit der Beschwerdeführer mit diesen Vorbringen eine Rechtsverweigerung und/oder Rechtsverzögerung rügen sollte (entsprechende Anträge wurden nicht gestellt), kann er nicht gehört werden. Aktenkundig hat die Staatsanwaltschaft je-