Mit Verfügung vom 15. August 2024 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Erteilung einer Dauertelefonbewilligung für Telefonate mit der Verteidigung ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 28. August 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Gutheissung seines Gesuchs. Gleichzeitig ersuchte er um amtliche Verteidigung unter Beiordnung seiner bisherigen Rechtsvertreterin.