2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Strafabteilung (mit den Akten – per Einschreiben) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin D.________ (per A-Post)