__ (nachfolgend: Gesuchsgegner) mit Verfügung vom 15. Januar 2024 abwies bzw. als gegenstandslos abschrieb. Mit Eingabe vom 23. Januar 2024 reichte die Gesuchstellerin ein Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner beim Regionalgericht ein. Mit Verfügung vom 25. Januar 2024 nahm der Gesuchsgegner vom Ausstandsgesuch Kenntnis und leitete dies zusammen mit den amtlichen Akten an die zuständige Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Gleichzeitig verfügte er, dass am Hauptverhandlungstermin vom 7. März 2024 festgehalten werde.