6. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt I.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 14. Mai 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: