1. Von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 12. Mai 2025 zur Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 28. April 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung in gleicher Höhe entnommen. 4. Der Beschwerdeführer hat dem Beschuldigten für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2’200.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu entrichten. 5. Weitergehend wird keine Entschädigung gesprochen.