erst für das Beschwerdeverfahren beigezogen wurde und nebst der knapp fünfseitigen Stellungnahme (inkl. Deckblatt und Unterschriftenseite) ein Schreiben betreffend Mandatsanzeige und Gesuch um Fristerstreckung (rund eine Seite) und Schlussbemerkungen (rund eine Seite) eingereicht hat, erweist sich die für das Beschwerdeverfahren geltend gemachte Entschädigung als deutlich überhöht. Die Entschädigung des Beschuldigten für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren (Verfassen des Schreibens betreffend Mandatsanzeige und Gesuch um Fristerstreckung, Verfassen der Stellungnahme inkl. Studium der Nichtanhandnah-