1 Abs. 2 StGB entstanden sein soll. 6.2 Soweit er in den Schlussbemerkungen vom 11. November 2024 (verspätet) geltend macht, er habe «[s]ein Leben und die medizinische Wanderschaft» von 2014 bis Dezember 2020 mithilfe der Mietzinsen finanziert, so dass sich seine finanziellen Verhältnisse ab 2021 verschlechtert hätten und er, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, Darlehen von Bekannten habe nehmen müssen, ist im Übrigen festzuhalten, dass er diese Ausgaben und Verbindlichkeiten nicht belegt hat.