Auch beim Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung bedarf es […] eines Vermögensschadens als Tatbestandsvoraussetzung. Im vorliegenden Fall liegt wie ausgeführt kein Vermögensschaden und auch keine Gefährdung des Vermögens vor Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Modalitäten der Verwaltung des Mietobjekts durch den Beschuldigten soweit ersichtlich zwischen den Beteiligten nur mündlich und sehr rudimentär vereinbart wurden. Weil weder ein konkreter Auszahlungszeitpunkt des anteilsmässigen Gewinns noch eine bestimmte Höhe definiert wurde, ist keine durch den Beschuldigten begangene, tatbestandsmässige Pflichtverletzung ersichtlich.