Der Beschuldigte wurde am 11.07.2024 einvernommen. Er erklärte, dass er das Konto eröffnet habe, weil der Privatkläger ihm den Zugriff zum ursprünglichen Konto gesperrt habe. So habe er die Verwaltung der Mietliegenschaft nicht ausführen und insbesondere keine Rechnungen bezahlen können. Er habe dann ein neues Konto eröffnet und die Mieter angewiesen, auf dieses Konto einzuzahlen, damit er die Rechnungen wieder aus den Mieterträgen bezahlen könne. Sein Bruder sei Miteigentümer der Liegenschaft und es sei nie die Rede davon gewesen, dass er das Geld nicht auszahle, sondern dies gehöre hälftig seinem Bruder.